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Disclaimer
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht
Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die
Inhalte der gelinkten Seite mit zu verantworten hat. Dies kann - so
das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich
von diesen Inhalten distanziert. Auf diesen Seiten sind verschiedene
Links zu anderen Seiten im Internet untergebracht. Für alle diese
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Ich möchte ausdrücklich betonen, dass
ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten
Seiten habe. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich
von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage. Diese
Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten
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Kunst
und Poesie:
Die Gedanken
und die Kunst anderer sind kein Freiwild! Sämtliche hier veröffentlichte
Gedichte, Fotos und Zeichnungen unterliegen dem Copyright des jeweiligen
Künstlers! Jegliche Art von unerlaubter Weiterverwendung ist strengstens
untersagt und wird gegebenenfalls zur Anzeige gebracht!
Fotorecht
Das Copyright:
Fotos sind urheberrechtlich geschützt, egal, ob es sich dabei um
Aufnahmen von Personen, Architektur, oder künstlerische Fotos handelt.
Auch Teile dieser Fotos sind geschützt.
Copyrights müssen nicht angemeldet werden,
sollten jedoch als Urhebervermerk (Name, Jahr) am Bild versehen werden.
Es empfiehlt sich auf Fotografen-Homepages an einer exponierten Stelle
den Hinweis "© by Vorname, Nachname. Alle Rechte vorbehalten,
oder - all rights reserved" anzubringen.
Wird ein Foto (mit Einwilligung des Fotografen)
veröffentlicht, hat er einen Anspruch auf Nennung seines Namens.
Wird die Urhebernennung „vergessen" besteht ein Schadensersatzanspruch,
der teilweise über dem Honorar liegen kann (bei vorsätzlichem
Weglassen des Namens).
Das Copyright endet erst 70 Jahre (in besonderen
Fällen 50 Jahre) nach dem Tod des Fotografen.
Das Recht am eigenen Bild:
Grundsätzlich hat jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild, d.h.
er muss dem Fotografen die Erlaubnis zum Foto erteilen. Einschränkungen
gibt es allerdings bei Personen der Zeitgeschichte (Politiker, Prominente,
Celebrities u.a.). Auch keine Einwilligung erforderlich ist bei Personen
in der Menge, z.B. bei Sportveranstaltungen, Festen, Umzügen, wenn
weitere Personen auf dem Foto erkennbar sind, selbst wenn diese angeschnitten
sind. Auch wenn Personen als sogenanntes Beiwerk auf Landschaftsbildern,
an Gebäuden oder in Fabriken abgebildet werden, benötigt der
Fotograf keine Einwilligung.
Bei Aufnahmen mit Models, egal ob Profi- oder
Amateurmodel, muss eine Einwilligung des Models eingeholt werden. Am
besten in schriftlicher Form, damit es bei späteren Veröffentlichungen
oder dem Verkauf des Copyright an den Auftraggeber keine Probleme oder
eventuelle Regressansprüche gibt. Am besten hält der Fotograf
in diesen Fällen ein vorgefertigtes Formular bereit, welches Name
und Anschrift des Models beinhaltet, sowie der Zweck und die Nutzung
der Aufnahme beschrieben sind. Gleichzeitig muss das Model seine eigenen
Rechte an den Fotografen und mögliche Nachfolger abtreten. Gut
ist es auch gleichzeitig eine Honorarvereinbarung auf dem Formular festzulegen.
Veränderung von Fotos:
Durch die digitale Fotografie, Computerprogramme aber auch durch Labortechniken
ist es möglich, Bilder zu verfremden. Hierfür gibt es bislang
noch keine gesetzliche Reglung. Allerdings gilt auch hier: Ist auf einem verfremdeten Bild eine Person
erkennbar abgebildet und wird dieses Bild kommerziell genutzt, besteht
für den Abgebildeten das Recht am eigenen Bild und ein Anspruch
auf Honorar oder Entschädigung.
Link-Tipps:
Da die Materie "Fotorecht" sehr umfangreich ist, und es den
Rahmen sprengen würde, hier alles aufzuführen, empfehlen wir
diesen Link-Tipp:
Linkliste von Rechtsanwalt David Seiler
Hier findet man auf jede Frage die passende Seite, z. B: Internet-Recht,
Fotorecht, Muster-Verträge, Model-Verträge, Gesetze, Urteile,
usw.
(Hier gibt
es Antworten zu allen rechtlichen Fragen, speziell was das Internet
betrifft.)
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