An die Bundesministerin für
Familie,
Senioren, Frauen und Jugend,
Frau Dr. Christine Bergmann, Berlin
Sehr geehrte
Frau Bundesministerin,
erlauben Sie mir, dass ich mich unter Vorlage auf mich lautender
Vollmachten namens nachfolgender Väter und Mütter
Minderjähriger an Sie wende: ...
Die vorgenannten Eltern möchten Sie auf eine schwer jugendgefährdende
Schrift aufmerksam machen und deren Verbot erwirken.
Es handelt sich um ein Buch, in dem kaum zu übertreffende
Grausamkeiten und Unmenschlichkeiten als gottgewollt verherrlicht
werden: Völkermord, Menschenraub, das Hinschlachten von
Kindern, Frauen und Greisen, Vergewaltigung, barbarische Methoden
des Mordens, die blutige Ausrottung Andersdenkender, die Hinrichtung
von Ehebrechern, Homosexuellen, Wahrsagern und anderen der herrschenden
Priesterkaste missliebigen Zeitgenossen. Es gibt in der gesamten
Weltliteratur keine menschenverachtendere und blutigere Schrift
als dieses Buch. Sie werden sicher zustimmen, dass derartige
Schriften in höchstem Maß jugendgefährdend sind
und deshalb aus dem Verkehr gezogen werden müssen, wozu
das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender
Schriften verpflichtet.
Ich hoffe, dass Sie den Mut zur Anwendung dieses Gesetzes nicht
verlieren, wenn Sie erfahren, in welchem Buch die angesprochenen
und zugleich näher zu erläuternden Textpassagen enthalten
sind: In der so genannten Heiligen Schrift. Dabei wird nicht
verkannt, dass die Bibel in vieler Hinsicht auch ethisch Wertvolles
beinhaltet: Die 10 Gebote Mose und die Bergpredigt des Jesus
von Nazareth, die Aussagen der großen Propheten des Alten
Testaments und die authentisch wirkenden Teile der Schilderungen
des Lebens Jesu. Die Bibel besteht jedoch aus vielen Schichten,
die erst im Laufe von Jahrhunderten entstanden und - meist aufgrund
heftiger Auseinandersetzungen - in den Kanon der so genannten
heiligen Bücher aufgenommen wurden. Dabei handelt es sich
nicht um Berichte unmittelbarer Zeitzeugen der geschilderten
Ereignisse, sondern um die schriftliche Niederlegung mündlicher
Überlieferungen. Und auch hiervon liegen keine Originaltexte
mehr vor, sondern lediglich Abschriften von immer neuen Abschriften
und Übersetzungen von Übersetzungen.
Unbewusste Fehler und bewusste Fälschungen, menschliche
Verirrungen, Zeitbedingtes und Mythologisches flossen ein und
ließen eine Schriftensammlung zustande kommen, die ersichtlich
auch Menschenwerk ist und an der die unterschiedlichsten geistigen
Strömungen mitwirkten, nicht zuletzt die jeweils herrschende
Priesterkaste. Für das Alte Testament sind die verschiedenen
Überlieferungsstränge ("Priesterschrift",
"Jahwist", verschiedene Geschichtswerke etc.) inzwischen
nachgewiesen. Für das Neue Testament räumt am Ende
des 4. Jahrhunderts einer der wichtigsten Übersetzer, Hieronymus,
der Schöpfer der ersten lateinischen Bibel (Vulgata), ein,
dass er sich gezwungen sah, "ein neues Werk aus einem alten
zu schaffen, gleichsam als Schiedsrichter zu fungieren über
Bibeltexte, die in aller Welt verbreitet sind", und dass
er befürchte, als "Fälscher und Religionsfrevler"
gescholten zu werden, weil er "die Kühnheit besaß,
einiges in den alten Büchern zuzufügen, abzuändern
oder zu verbessern".
Dass die in dieser Mischung aus Spirituellem und Allzumenschlichem
enthaltenen blutigen Anweisungen immer noch im Umlauf sind,
ist ein Phänomen besonderer Art: Einer der Gründe
ist sicherlich, dass viele Menschen gar nicht wissen, welch
grausame Vorschriften Teile der Bibel enthalten und zur Nachahmung
empfehlen. Ein anderer Grund besteht darin, dass wir uns alle
an die Schilderungen angeblich gottgewollter Verbrechen von
Kindesbeinen an gewöhnt haben - durch einen Religionsunterricht,
in dem die Seelen der Kinder nicht zuletzt durch solche biblischen
Geschichten geprägt werden.
Der Hauptgrund dürfte in der immer noch bestehenden Macht
der Kirchen liegen, denen zwar kaum mehr jemand glaubt (nur
mehr 7 % der Bevölkerung erscheinen zum Sonntagsgottesdienst),
deren Bürokratie die politisch Verantwortlichen jedoch
immer nochunter Druck setzt, wie zu Zeiten der "Volkskirche",
obwohl der heutigen Kirche das Volk längst abhanden gekommen
ist und weiter abhanden kommt - bekanntlich treten jährlich
Hunderttausende aus. Es ist an der Zeit, dass die Anwendung
des geltenden Gesetzes- und Verfassungsrechts unabhängig
von kirchlicher Billigung erfolgt. Dies gilt um so mehr, als
es um Texte geht, deren Ideologie für eine blutige Kirchengeschichte
verantwortlich ist, auf deren Gewalttätigkeiten die Kirchen
nicht freiwillig verzichteten, sondern die sie nur unter dem
Druck zunehmender Aufklärung und liberaler Rechtsstaatlichkeit
zurückstellten. Kein Geringerer als der bekannte Philosoph
Karl Jaspers warnte deshalb vor der Gefahr, dass die Scheiterhaufen
jederzeit wieder entzündet werden könnten, wenn die
politischen Verhältnisse es zulassen.
Dies vorausgeschickt, stelle ich namens der von mir vertretenen
Eltern den Antrag,
das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend möge bei der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Schriften gem. § 11 Abs. 2 GjSM
den Antrag stellen, die Bibel gem. § 1 Abs. 1 GjSM in die
Liste jugendgefährdender Schriften aufzunehmen, solange
darin kriminelle, grausame, lebensbedrohende und gegen die Menschenwürde
verstoßende Verhaltensweisen als gottgewollt oder verharmlosend
dargestellt werden.
Im einzelnen stützt sich dieser Antrag auf folgende
Begründung:
[1] Gemäß § 1 des Gesetzes über die Verbreitung
jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) sind
"Schriften, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich
zu gefährden ... in eine Liste aufzunehmen. Dazu zählen
vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit,
Verbrechen oder Rassenhass anreizende sowie den Krieg verherrlichende
Schriften".
Zur "sittlichen Gefährdung geeignet" sind nach
der Kommentierung des Ministerialrats im Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Rainer Scholz solche
Schriften, "die nach menschlicher Erfahrung imstande sind,
die gesunde sittliche Entwicklung von Menschen unter 18 Jahren
zu beeinträchtigen. Dies ist dann anzunehmen, wenn zu befürchten
ist, dass durch die Lektüre das sittliche Verhalten des
Kindes oder Jugendlichen im Denken, Fühlen, Reden oder
Handeln von den Normen des Erziehungszieles wesentlich abweicht.
Das Erziehungsziel ist in unserer pluralistischen Gesellschaft
vor allem dem Grundgesetz, insbesondere der Menschenwürde
und den Grundrechten, aber auch den mit dem Grundgesetz übereinstimmenden
pädagogischen Erkenntnissen und Wertmaßstäben,
über die in der Gesellschaft Konsens besteht, zu entnehmen."
Als "verrohend wirkend" gelten solche Schriften, "die
geeignet sind, rohe Instinkte zu wecken, eine gefühllose,
gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung hervorzurufen
oder zu intensivieren (z. B. besonders brutale Wildwestdarstellungen)".
"Zu Gewalttätigkeit" oder zu "Verbrechen
anreizende Schriften" sind solche, "die bei objektiver
Betrachtung befürchten lassen, dass junge Leser durch die
Rezeption zur Begehung von Gewalttätigkeiten, Verbrechen
oder anderen Straftaten verführt werden, weil sie ein solches
Verhalten herrlich, vorbildlich oder nachahmenswert finden".
Zum "Rassenhass anreizende Schriften" sind solche,
"die durch Einwirkung auf die Leidenschaft eine feindselige
Haltung gegenüber anderen Rassen angehörigen Personen,
Bevölkerungsteilen oder Völker hervorzurufen geeignet
sind und damit den Nährboden für Hass, öffentliche
Äußerungen, Kampagnen oder sogar Ausschreitungen
gegen die betroffenen Kreise zu bereiten geeignet sind".
Zu den kriegsverherrlichenden Schriften zählen sicherlich
nicht nur die ... Darstellungen des Krieges als "anziehend,
reizvoll" etc., sondern auch die Darstellung von Massen-
bzw. Völkermorden als gottgewollte Handlungsweisen.
Im übrigen besteht nach der Rechtsprechung und der Spruchpraxis
der Bundesprüfstelle Einigkeit, dass es sich im §
1 Abs. 1, S. 2 GjSM nur um einen "nicht erschöpfenden
Beispielkatalog für den Oberbegriff der ‘sozialethischen
Desorientierung’" handelt, so dass auch Schriften
mit anderen Inhalten die Voraussetzungen für eine Indizierung
erfüllen können. Dies gilt insbesondere für Verletzungen
der Menschenwürde, was bei Darstellungen anzunehmen ist,
in denen "der Mensch zum Objekt degradiert wird, vor allem,
wenn er auf eine unmenschliche Stufe gestellt wird". Erwähnt
wird in der zitierten Kommentierung u. a. Verstümmelung,
grausame Folterszenen u. ä.
[2] Dies alles trifft auf zahlreiche Passagen der Bibel zu.
Einige Beispiele seien vorweggenommen:
"Wenn ein Mann oder eine Frau Geister beschwören
oder deuten kann, so sollen sie des Todes sterben; man soll
sie steinigen; ihre Blutschuld komme über sie." (3.
Mose 20, 27)
Hier sind die späteren Hexenprozesse bereits vorprogrammiert.
Ähnlich soll es dem ergehen, der "den Namen des Herrn
lästert" - eine Art Generalermächtigung für
Todesurteile, unmittelbar Gott in den Mund gelegt:
„Führe den Flucher hinaus vor das Lager, und
lass’ alle, die es gehört haben, ihre Hände
auf sein Haupt legen, und lass die ganze Gemeinde ihn steinigen
..." (3. Mose 24, 14)
Wer mit seinen eigenen Gläubigen so gewalttätig umgeht,
wie dies der Priesterkaste der damaligen Zeit erlaubt ist, der
wird erst recht Andersgläubigen, die ja seine Monopolstellung
gefährden könnten, mit unnachsichtiger Härte
begegnen. Auch dafür soll der Gott der Bibel herhalten:
"Du, hüte dich aber, mit den Bewohnern des Landes,
in das du kommst, einen Bund zu schließen; sie könnten
dir sonst, wenn sie in deiner Mitte leben, zu einer Falle werden.
Ihre Altäre sollt ihr vielmehr niederreißen, ihre
Steinmale zerschlagen, ihre Kultpfähle umhauen." (2.
Mose 34, 12 ff)
Paulus geht sogar noch einen Schritt weiter, indem er über
Andersgläubige bzw. Anhänger anderer Kulte schreibt:
"Sie sind voll alles Unrechten, von Schlechtigkeit,
Habsucht, Bosheit ... Sie wissen, dass, die solches tun, nach
Gottes Recht des Todes würdig sind ..." (Römer
1, 29 f.)
In der späteren Weltmission der Katholischen Kirche in
Lateinamerika setzten die portugiesischen und spanischen Missionare
dieses Programm um, was nach Expertenschätzung 10 - 20
Millionen Indianern das Leben kostete.
Im 1. Thessalonicher-Brief schürt Paulus sodann bei der
Ablehnung Andersgläubiger den Antisemitismus des Neuen
Testaments, indem er schreibt:
"Die haben den Herrn Jesus getötet und die Propheten
und haben uns verfolgt und gefallen Gott nicht und sind allen
Menschen feind ... Aber der Zorn ist schon über sie gekommen
zum Ende hin."(1. Thessalonicher 2, 14 f.)
Das wurde zur geistigen Grundlage für die Aufrufe Luthers,
die Synagogen und Schulen der Juden mit Feuer anzustecken ...
"unserem Herrn und der Christenheit zu Ehren, damit Gott
sehe, dass wir Christen seien".
Und auf Luther berief sich wieder Hitler, der den Begründer
der evangelisch-lutherischen Kirche deshalb als "großen
Mann" pries, weil "er den Juden sah, wie wir ihn erst
heute zu sehen beginnen".
In der geistigen Nachfolge des biblischen Antisemitismus pries
dann der evangelische Landesbischof Sasse angesichts der Reichskristallnacht
Luther und Hitler im Verbund:
"Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in
Deutschland die Synagogen. Vom deutschen Volk wird ... damit
der gottgesegnete Kampf des Führers zur völligen Befreiung
unseres Volkes gekrönt ..."
Der Philosoph Karl Jaspers schrieb über Luther: "Seine
Ratschläge gegen die Juden hat Hitler genau ausgeführt."
Dabei waren die zitierten Passagen aus dem Alten und dem Neuen
Testament keineswegs die einzigen Textstellen, in denen die
Ideologie für die Erlaubnis zum Genozid gegen Andersgläubige
zu finden ist. Obwohl eines der Hauptgebote des von Mose verkündeten
Dekalogs lautet: "Du sollst nicht töten!", machen
die Textverfasser der Bibel Jahwe zu einem Kriegsgott, der rücksichtslos
Eroberungsfeldzüge befiehlt und zu Mord und Totschlag,
Plünderung und Vergewaltigung aufruft. Die Aufforderung
"Schadet den Midianitern und schlagt sie" (4.
Mose 25, 17)
ist noch das harmloseste Beispiel. Der "Gott", von
dem hier die Rede ist,
"wird die Völker seiner Verfolger auffressen und
ihre Gebeine zermalmen und mit seinen Pfeilen zerschmettern".
(4. Mose 24, 8)
Auch im 2. Petrusbrief findet eine regelrechte Volksverhetzung
gegen Andersgläubige statt:
"Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von
der Natur dazu geboren sind, dass sie gefangen und geschlachtet
werden ... sie sind schandbare Schmutzflecken ..." (2.
Petrus 2, 12 f.)
Mitunter schwelgt die Bibel in einer Art Blutrausch, die sie
Gott unterschiebt:
"Ich will meine Pfeile mit Blut trunken machen, und mein
Schwert soll Fleisch fressen, mit Blut von Erschlagenen und
Gefangenen, von den Köpfen streitbarer Feinde!" (5.
Mose 32, 42)
Als die Kreuzritter auf Geheiß Papst Urbans II. im Jahre
1095 Jerusalem stürmten und knöcheltief im Blut der
von ihnen ermordeten Sarazenen wateten, konnten sie sich auf
die biblischen Lehren des Alten und des Neuen Testaments berufen.
Auch infame Kriegslisten sollen danach gottgewollt sein:
"Wenn du vor eine Stadt ziehst, um gegen sie zu kämpfen,
so sollst du ihr zuerst den Frieden anbieten. Antwortet sie
dir friedlich und tut sie dir ihre Tore auf, so soll das ganze
Volk, das darin gefunden wird, dir fronpflichtig sein und dir
dienen. Will sie aber nicht Frieden machen mit dir, sondern
mit dir Krieg führen, so belagere sie. Und wenn sie der
Herr, dein Gott, dir in die Hand gibt, so sollst du alles, was
männlich darin ist, mit der Schärfe des Schwertes
erschlagen. Nur die Frauen, die Kinder und das Vieh und alles,
was in der Stadt ist, und alle Beute sollst du unter dir austeilen
und sollst essen von der Beute deiner Feinde, die dir der Herr,
dein Gott, gegeben hat." (5. Mose 20, 10-14)
Die Vorschriften der Genfer Konvention wirken im Angesicht solcher
Ratschläge wie überflüssige Humanitätsduselei.
Empfohlen wird auch folgende Vorgehensweise:
"Da redete Mose mit dem Volk und sprach: ‘Rüstet
unter euch Leute zum Kampf gegen die Midianiter, die die Rache
des Herrn an den Midianitern vollstrecken ... und sie zogen
aus zum Kampf gegen die Midianiter, wie der Herr es Mose geboten
hatte, und töteten alles, was männlich war; samt den
Erschlagenen töteten sie auch die Könige der Midianiter
... und die Kinder Israels nahmen gefangen die Frauen der Midianiter
und ihre Kinder. All ihr Vieh, all ihre Habe und alle ihre Güter
raubten sie und verbrannten mit Feuer alle ihre Städte,
wo sie wohnten, und alle ihre Zeltdörfer ... Und Mose wurde
zornig über die Hauptleute des Heeres ... und sprach zu
ihnen: ‘Warum habt ihr alle Frauen leben lassen?... so
tötet nun alles, was männlich ist unter den Kindern,
und alle Frauen, die nicht mehr Jungfrauen sind; aber alle Mädchen,
die unberührt sind, die lasst für euch leben."
(4. Mose 31, 1 ff)
Die Serie der Grausamkeiten lässt sich beliebig fortsetzen,
z. B. durch nachfolgende Zitate: ... (Es folgen Beispiele aus
Hosea 14, 1; 4. Mose 25, 3 f.; 4. Mose 25, 6 f.)
"Da faßte der Mann seine Nebenfrau und brachte
sie zu ihnen hinaus. Die machten sich über sie her und
trieben ihren Mutwillen mit ihr die ganze Nacht bis an den Morgen
... Als nun ihr Herr am Morgen aufstand und die Tür des
Hauses auftat und herausging ... siehe, da lag seine Nebenfrau
vor der Tür des Hauses ... Er sprach nicht. Da legte er
sie auf den Esel, machte sich auf und zog an seinen Ort. Als
er nun heimkam, nahm er ein Messer, fasste seine Nebenfrau und
zerstückelte sie Glied für Glied in 12 Stücke
und sandte sie in das ganze Gebiet Israels." (Richter 19,
25 f.)
"Als nun der Brief zu ihnen kam, nahmen sie des Königs
Söhne und töteten die 70 und legten ihre Köpfe
in Körbe und schickten sie zu Jehu nach Jesreel. Und als
der Bote kam und ihm sagte: Sie haben die Köpfe der Söhne
des Königs gebracht, sprach er: Legt sie in zwei Haufen
vor das Tor bis morgen ..." (2. Könige 10, 7 f.)
"Und wenn jemand vermessen handeln würde, dass er
dem Priester nicht gehorcht, der dort im Dienst des Herrn, deines
Gottes, steht, oder dem Richter, der soll sterben ..."
(5. Mose 17, 12)
"Wenn jemand einen widerspenstigen und ungehorsamen Sohn
hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht
... So sollen sie ihn steinigen alle Leute seiner Stadt, dass
er sterbe ..." (5. Mose, 21,18 f.)
... (2. Mose
32, 27 ff)
Und damit niemand auf den Gedanken kommt, dass man die Vorschriften
dieser blutigen Texte und die dort geschilderten Verhaltensweisen
vielleicht doch nicht ganz so ernst nehmen dürfe, schärft
die Bibel dem Leser noch einmal ein:
"Alles, was ich euch gebiete, das sollt ihr halten
und danach tun. Ihr sollt nichts dazu tun und nichts davon tun."
(5. Mose 13, 1)
So lehren es die beiden Kirchen bis heute. Im Jahr 1965 deklarierte
das höchste Gremium der Katholischen Kirche in Gestalt
des II. Vatikanischen Konzils in seiner Dogmatischen Konstitution
über die göttliche Offenbarung folgendes:
"Das von Gott Geoffenbarte, das in der Heiligen Schrift
enthalten ist und vorliegt, ist unter dem Anhauch des Heiligen
Geistes aufgezeichnet worden; denn aufgrund apostolischen Glaubens
gelten unserer heiligen Mutter, der Kirche, die Bücher
des Alten wie des Neuen Testamentes in ihrer Ganzheit mit allen
ihren Teilen als heilig und kanonisch, weil sie, unter Einwirkung
des Heiligen Geistes geschrieben, ... Gott zum Urheber haben
und als solche der Kirche übergeben sind. Zur Abfassung
der heiligen Bücher hat Gott Menschen erwählt, die
ihm durch den Gebrauch ihrer eigenen Fähigkeiten und Kräfte
dazu dienen sollten, all das und nur das, was er - in ihnen
und durch sie wirksam - geschrieben haben wollte, als echte
Verfasser schriftlich zu überliefern. Da also alles, was
die inspirierten Verfasser oder Hagiographen aussagen, als vom
Heiligen Geist ausgesagt zu gelten hat, ist von den Büchern
der Schrift zu bekennen, dass sie sicher, getreu und ohne Irrtum
die Wahrheit lehren (Unterstreichung durch den Verfasser), die
Gott um unseres Heiles willen in heiligen Schriften aufgezeichnet
haben wollte. Daher ‘ist jede Schrift, von Gott eingegeben,
auch nützlich zur Belehrung, zur Beweisführung, zur
Zurechtweisung, zur Erziehung in der Gerechtigkeit, damit der
Gott gehörige Mensch bereit sei, wohl gerüstet zu
jedem guten Werk’". (2. Timotheus 3, 16-17)
Dementsprechend heißt es in dem bis heute gültigen
Katechismus der Katholischen Kirche:
"Das Alte Testament ist ein unaufgebbarer Teil der
Heiligen Schrift. Seine Bücher sind von Gott inspiriert
(Unterstreichung durch den Verfasser) und behalten einen dauernden
Wert, denn der Alte Bund ist nie widerrufen worden ... Die Christen
verehren das Alte Testament als wahres Wort Gottes (Unterstreichung
durch den Verfasser). Den Gedanken, das Alte Testament aufzugeben,
weil das Neue es hinfällig gemacht habe, wies die Kirche
stets entschieden zurück." (Randnummern 121 und 123)
Und für die Evangelisch-Lutherische Kirche gilt immer noch
gemäß einer ihrer wichtigsten Bekenntnisschriften,
der "Konkordienformel":
"Wir glauben, lehren und bekennen, dass die ein(z)ige Regel
und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer
gerichtet und geurteilt werden sollen, sind allein die prophetischen
und apostolischen Schriften Altes und Neues Testaments, wie
geschrieben steht: ‘Dein Wort ist meines Fußes Leuchte
und ein Licht auf meinem Weg’, Psalm 119. Und Paulus:
‘Wann ein Engel vom Himmel käme und predigte anders,
der soll verflucht sein’, Gal 1."
[3] Es handelt sich also nicht etwa um historische Texte aus
längst vergangenen Zeiten; es geht vielmehr um bis heute
gültige Vorschriften und als gottgewollt dargestellte Praktiken,
die der Schwerkriminalität zuzurechnen sind.
Diese Empfehlungen werden noch bis in die jüngste Zeit
befolgt. So berief sich beispielsweise der vor kurzem verstorbene
kroatische Präsident Franjo Tudjman in seinem 1989 erschienen
Buch Irrwege der historischen Wahrheit zur Rechtfertigung der
Ausrottung von Minderheiten ausdrücklich auf die Bibel,
indem er schrieb:
"Die Geschichte der Menschheit wurde immer begleitet von
dem Phänomen der Gewalt ... Der Völkermord ist ein
natürliches Phänomen, er steht in Übereinstimmung
mit der menschlich-sozialen und mythologisch-göttlichen
Natur. Der Genozid ist nicht nur erlaubt, sondern empfohlen.
Ferner hat der allmächtige Jehova mit eigenen Worten den
Völkermord immer dann empfohlen, wenn er für das Überleben
und die neuerlich etablierte Macht des Reiches des auserwählten
Volkes oder dessen Aufrechterhaltung wie die Verbreitung des
heiligen Glaubens nützlich ist."
Wer in staatlicher Verantwortung für den Schutz der Jugend
steht und die Brutalität der biblischen Empfehlungen schweigend
hinnimmt, macht sich bezüglich der daraus resultierenden
Gefährdung der seelischen und moralischen Entwicklung der
Jugend mitschuldig.
Die Bibel erfüllt in vielen Passagen, von denen im vorliegenden
Antrag nur ein Teil zitiert wurde, nicht nur eines, sondern
sämtliche der in § 1 Abs. 1 S. 2 GjSM beispielhaft
aufgeführten und eingangs kommentierten Merkmale einer
jugendgefährdenden Schrift: Sie ist "zur sittlichen
Gefährdung geeignet", weil sie den Erziehungszielen
einer pluralistischen Gesellschaft nach den Maßstäben
des Grundgesetzes krass widerspricht. Sie ist "verrohend",
weil sie rohe Instinkte weckt und eine gefühllose, gegen
Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung hervorzurufen
geeignet ist - weit intensiver als die in diesem Zusammenhang
in der zitierten Kommentierung erwähnten "brutalen
Wildwestdarstellungen". Sie ist eine zu "Gewalttätigkeit
und Verbrechen anreizende" Schrift. Sie stachelt zum Hass
gegen Andersgläubige, insbesondere die Juden, auf. Sie
verletzt immer wieder in erschreckendem Maß die Menschenwürde.
[4] Angesichts des schwerkriminellen Gehalts der zitierten Schriftpassagen
entfällt ohne Zweifel auch das Religionsprivileg des §
1 Abs. 2 Ziff. 1 GjSM.
Der Umstand, dass die Bibel trotz ihrer Unmenschlichkeit und
Grausamkeit ein Standardwerk des so genannten christlichen Abendlandes
ist, verringert ihre jugendgefährdende Wirkung nicht, sondern
verstärkt sie eher noch. Wenn in einem "Heiligen Buch"
solche Grausamkeiten empfohlen werden, dann senkt dies die Hemmschwelle
für ähnliche Untaten beträchtlich. Wer dies zulässt,
der möge dann auch einräumen, dass er in Kauf nimmt,
dass eines Tages, wenn es die politischen Verhältnisse
wieder zulassen, erneut Gewalttätigkeiten im Namen der
Bibel begangen werden. Mit dem Grundgesetz ist dies völlig
unvereinbar - es sei denn, man will die Bibel über das
Grundgesetz stellen. Auch das müsste man dann sagen, wenn
man dem Wertewiderspruch nicht mit einer jugendschützenden
Indizierung der menschenrechts- und verfassungswidrigen Schrift
begegnen will.
Auch der etwaige Einwand, dass die zitierten Grausamkeiten heute
nicht mehr bejaht werden, scheidet angesichts der oben erwähnten
kirchlichen Lehren aus, die die Bibel auch heute noch einschränkungslos
zum verbindlichen Bestandteil ihres Glaubensgutes machen.
[5] Die Schutzpflicht des Staates für die Jugend (Art.
5 Abs. 2 GG) und für eine verfassungstreue Erziehung der
Kinder (Art. 6 Abs. 2 GG), die Verantwortung des Staates für
den Gedanken der Völkerverständigung, (Art. 9 Abs.
2 GG), für das Verbot von Angriffskriegen (Art. 26 GG)
und vor allem die staatliche Schutzpflicht für das Leben
und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.
2 Abs. 1 GG) gebieten dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend durch einen entsprechenden Antrag
bei der Bundesprüfstelle die Indizierung der Bibel einzuleiten,
solange die genannten und vergleichbaren Textpassagen darin
enthalten sind. ...
Dieser Schutzpflicht entspricht auf Seiten der Betroffenen auch
ein subjektives Schutzrecht. ...
In Wahrnehmung dieser Schutzrechte für ihre Kinder stellen
die von mir vertretenen Eltern den vorliegenden Antrag. Sie
bitten höflich darum, über die Entscheidung Ihres
Hauses informiert zu werden. Sollten Sie dem Antrag nicht stattgeben,
wird mit Rücksicht auf die dargelegte Grundrechtsposition
der Antragsteller ein rechtsmittelfähiger Bescheid erbeten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sailer (Rechtsanwalt)
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